SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
Die Sicherheitsverfahren von „ATHENS SWIMMING CRUISES“ sind vollständig harmonisiert und von den griechischen Schifffahrtsbehörden zertifiziert, die den International Ship Management Code uneingeschränkt einhalten.
Darüber hinaus müssen gemäß den Vorschriften der griechischen Küstenwache alle Offiziere und Mitarbeiter Prüfungen über Schulungen zu Notfallverfahren wie Brand, Seenotrettung, Evakuierungsverfahren, Umgang mit Seekatastrophen usw. bestehen.
Bei jeder Abfahrt werden Durchsagen gemacht, um die Passagiere über die Sicherheitsvorschriften des Schiffes, die Sicherheitsverfahren sowie über Informationen und zusätzliche Hinweise zu informieren.
Sicherheitshinweise befinden sich außerdem an gut sichtbaren Stellen und zentralen Punkten jedes Schiffes.
Für weitere Informationen können sich die Passagiere an den Schiffsoffizier oder die Rezeption wenden.
PFLICHTEN DER PASSAGIERE
Der Passagier haftet und entschädigt den Beförderer für jeden Schaden am Schiff und/oder an dessen Anbauten oder Ausrüstung oder an jeglichem anderen Eigentum des Beförderers, der durch eine widerrechtliche oder fahrlässige Handlung oder Unterlassung des Passagiers oder einer anderen unter der Verantwortung des Passagiers stehenden Person verursacht wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf mit dem Passagier reisende Minderjährige unter 18 Jahren.
Der Passagier darf keine illegalen Drogen oder andere illegale Gegenstände wie Messer, Schusswaffen, Waffen jeglicher Art, entflammbare oder gefährliche Gegenstände oder andere verbotene Substanzen an Bord mitführen. Die Nichteinhaltung der Vorschriften stellt einen Verstoß gegen die vorliegenden Bedingungen dar und macht den Passagier dem Beförderer gegenüber verschuldensunabhängig haftbar für jede Verletzung, jeden Verlust, Schaden oder Aufwand; somit ist der Passagier verpflichtet, den Beförderer für jeden Anspruch, jede Geldbuße oder finanzielle Strafe zu entschädigen, die sich aus diesem Verstoß ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rechtskosten oder andere Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bearbeitung solcher Ansprüche oder der Durchführung von Verfahren zur Verhängung von Geldbußen oder Strafen auf der Grundlage einer vollständigen Entschädigung). Der Passagier kann gesetzlichen Geldbußen oder anderen Sanktionen unterliegen. Der Kapitän (oder jeder andere zuständige Offizier) hat das Recht, jederzeit und ohne Vorankündigung die Kabine, das Gepäck (ob innerhalb oder außerhalb der Kabine) sowie alle anderen dem Passagier gehörenden Gegenstände zu betreten und/oder zu durchsuchen oder eine körperliche Durchsuchung des Passagiers durchzuführen, und der Passagier willigt hiermit in einen solchen Zutritt und eine solche Durchsuchung ein.
Wir empfehlen Frauen in der Frühschwangerschaft, bis zur 12. Woche, vor der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Frauen, die zu irgendeinem Zeitpunkt der Kreuzfahrt die 28. Schwangerschaftswoche vollendet haben oder vollenden werden, sollten ein ärztliches Attest über ihre Eignung vorlegen, das nachweist, dass sie reisefähig sind. Der Beförderer behält sich das Recht vor, in jedem Stadium der Schwangerschaft ein ärztliches Attest zu verlangen und die Beförderung zu verweigern, falls der Beförderer und/oder der Kapitän nicht überzeugt sind, dass der Passagier während der Beförderung sicher ist.
Jeder Passagier mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung jeglicher Art oder mit Symptomen einer geistigen oder körperlichen Erkrankung jeglicher Art, die seine/ihre Reisefähigkeit beeinträchtigen können, muss vor der Abfahrt des Schiffes ein ärztliches Attest vorlegen, das die Reisefähigkeit des Passagiers bescheinigt.
Jegliche Ausgaben, einschließlich Geldbußen, Strafen, Gebühren oder anderer Kosten, die dem Beförderer infolge der Nichteinhaltung der Schiffsregeln oder -vorschriften oder der Vorschriften einer Regierung oder anderer Behörden durch den Passagier entstehen, sind vom Passagier nach Aufforderung vollständig an den Beförderer zu zahlen.
Die Passagiere müssen die Abfahrtszeiten des Schiffes an jedem Hafen einhalten. Sollte ein Passagier das Schiff an einem der im Reiseplan der Kreuzfahrt aufgeführten Häfen verpassen, haftet der Beförderer in keinem Fall für ein solches Ereignis und ist auch nicht für die alternative Beförderung der Passagiere verantwortlich.
Weder der Beförderer noch das Schiff haften für Tod oder Personenschäden, die zu irgendeinem Zeitpunkt und an irgendeinem Ort eintreten können, nachdem der Passagier an Bord gegangen ist, sich an Land befindet, während eines Zwischenhafens oder nach dem Ausschiffen im Zielhafen. Für solche Ereignisse, die an Bord des Schiffes stattfinden, haftet der Beförderer nur, wenn die betroffene Partei nachweisen kann, dass dieses Ereignis durch grobe Fahrlässigkeit des Beförderers oder seiner Angestellten verursacht wurde.
Der Beförderer haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Privateigentum wie Bargeld, Schmuck, Dekorationsgegenständen, Werkzeugen, Computern, Kunstwerken oder anderen Wertgegenständen, es sei denn, diese wurden dem Beförderer ausdrücklich zur Verwahrung übergeben. Selbst in solchen Fällen ist die Haftung des Beförderers auf die im Athener Übereinkommen vorgesehenen geschuldeten Entschädigungen beschränkt.
Wir empfehlen Frauen in der Frühschwangerschaft, bis zur 12. Woche, vor der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Frauen, die zu irgendeinem Zeitpunkt der Kreuzfahrt die 28. Schwangerschaftswoche vollendet haben oder vollenden werden, sollten ein ärztliches Attest vorlegen, das ihre Eignung, d. h. ihre Reisefähigkeit, bestätigt. Der Beförderer behält sich das Recht vor, in jedem Stadium der Schwangerschaft ein ärztliches Attest zu verlangen und die Beförderung zu verweigern, falls der Beförderer und/oder der Kapitän Zweifel daran haben, dass der Passagier während der Kreuzfahrt sicher ist.
Der Passagier darf keine illegalen Drogen oder andere illegale Gegenstände wie Messer, Schusswaffen, Waffen jeglicher Art, entflammbare oder gefährliche Gegenstände oder andere verbotene Substanzen an Bord mitführen. Die Nichteinhaltung der Vorschriften stellt einen Verstoß gegen die vorliegenden Bedingungen dar und macht den Passagier dem Beförderer gegenüber verschuldensunabhängig haftbar für jede Verletzung, jeden Verlust, Schaden oder Aufwand; somit ist der Passagier verpflichtet, den Beförderer für jeden Anspruch, jede Geldbuße oder finanzielle Strafe zu entschädigen, die sich aus diesem Verstoß ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rechtskosten oder andere Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bearbeitung solcher Ansprüche oder der Durchführung von Verfahren zur Verhängung von Geldbußen oder Strafen auf der Grundlage einer vollständigen Entschädigung). Der Passagier kann gesetzlichen Geldbußen oder anderen Sanktionen unterliegen. Der Kapitän (oder jeder andere zuständige Offizier) hat das Recht, jederzeit und ohne Vorankündigung die Kabine, das Gepäck (ob innerhalb oder außerhalb der Kabine) sowie alle anderen dem Passagier gehörenden Gegenstände zu betreten und/oder zu durchsuchen oder eine körperliche Durchsuchung des Passagiers durchzuführen, und der Passagier willigt hiermit in einen solchen Zutritt und eine solche Durchsuchung ein.
Alle Schusswaffen und jede andere Waffe jeglicher Art sind an Bord verboten. Der Kapitän und/oder der Beförderer sind berechtigt, solche Waffen zu beschlagnahmen, einzubehalten oder andere Maßnahmen in Bezug auf sie zu ergreifen. Personen, die solche Gegenstände mitführen oder handhaben, müssen möglicherweise von Bord gehen, ohne dass dem Beförderer eine weitere Haftung entsteht.
Um sicherzustellen, dass der Beförderer in der Lage ist, Passagiere sicher und in Übereinstimmung mit den geltenden Sicherheitsanforderungen des internationalen, europäischen oder nationalen Rechts zu befördern, und um die von den zuständigen Behörden, einschließlich der Verwaltung des Flaggenstaats, auferlegten Sicherheitsanforderungen zu erfüllen, erklärt und garantiert der Passagier, dass er/sie geistig und körperlich reisefähig ist und dass sein/ihr Verhalten weder die Sicherheit des Schiffes gefährdet noch die anderen Passagiere belästigt.
Jeder Passagier mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung jeglicher Art oder mit Symptomen einer geistigen oder körperlichen Erkrankung jeglicher Art, die seine/ihre Reisefähigkeit beeinträchtigen können, muss vor der Abfahrt des Schiffes ein ärztliches Attest vorlegen, das die Reisefähigkeit des Passagiers bescheinigt. Im Falle von Krankheit oder Unfall können Passagiere vom Beförderer oder vom Kapitän zur medizinischen Versorgung an Land gebracht werden. Der Beförderer übernimmt keine Haftung für die Qualität der medizinischen Versorgung in einem Hafen oder Ausschiffungsort des Passagiers. Den Passagieren wird geraten, eine Versicherung abzuschließen, die die medizinische Versorgung und den Notfalltransport per Flugzeug oder andere Mittel zur Rückkehr nach Hause abdeckt. Der Beförderer übernimmt keine Haftung für medizinische Einrichtungen an Land. Die medizinischen Einrichtungen und Versorgungsstandards variieren von Hafen zu Hafen. Der Beförderer gibt daher keine Erklärung oder Garantie über die Qualität der an Land erhaltenen medizinischen Versorgung ab.
Der Betrieb des Schiffes hängt von den Wetterbedingungen, dem Schiffsverkehr, behördlichen Eingriffen, der Verpflichtung zur Hilfeleistung für andere Schiffe in Seenot, der Verfügbarkeit von Anlegeeinrichtungen, ungewöhnlichen und/oder unvorhergesehenen Umständen oder Umständen, die nicht vorhersehbar waren oder abgesagt werden, und/oder anderen Faktoren ab, die außerhalb der Kontrolle des Beförderers liegen. Der Beförderer kann von seinem Kurs abweichen, die Kreuzfahrt einschränken, absagen, verschieben oder beenden, jederzeit vor oder nach dem Auslaufen, aus welchem Grund auch immer, unabhängig davon, ob das Schiff von seinem Kurs abgewichen ist oder nicht.
Der Beförderer kann jederzeit von einer Kreuzfahrt abweichen, sie einschränken, absagen, verschieben oder beenden,
(i) wenn ihre Durchführung oder Fortsetzung aus Gründen behindert oder blockiert wird, die außerhalb der Kontrolle des Beförderers liegen, oder
(ii) wenn der Kapitän des Beförderers der Ansicht ist, dass die Beendigung der Kreuzfahrt aus betrieblichen Gründen des Schiffes oder des Beförderers erforderlich ist.
Sollte die Kreuzfahrt vom Beförderer aus einem der in Klausel 22 genannten Gründe abgesagt, verschoben, verkürzt, verzögert oder beendet werden, übernehmen weder der Beförderer noch der Veranstalter eine Haftung gegenüber dem Passagier. Sollte die Ursache für das Vorstehende ungewöhnlich oder unvorhersehbar sein oder die Umstände nicht vorhersehbar oder abgesagt worden sein, übernehmen weder der Beförderer noch der Veranstalter eine Verantwortung gegenüber dem Passagier.
Der Beförderer garantiert nicht, dass das Schiff alle angekündigten Anlaufhäfen anlaufen oder eine bestimmte Seeroute oder einen bestimmten Zeitplan einhalten wird. Der Kapitän und der Beförderer haben das uneingeschränkte Recht, das angekündigte Programm oder die Anlaufhäfen aus beliebigem Grund zu ändern oder zu ersetzen.
Der Beförderer haftet nicht für Verluste, Verletzungen, Schäden oder die Unfähigkeit, die Kreuzfahrt durchzuführen, die infolge von Umständen höherer Gewalt entstehen, einschließlich – aber nicht beschränkt auf – Krieg, Terrorismus (tatsächlich oder unmittelbar bevorstehend), Brand, Naturkatastrophen, höhere Gewalt, Streiks, Insolvenz, Nichterfüllung durch Auftragnehmer, alle anderen Ereignisse außerhalb der Kontrolle des Beförderers oder alle Ereignisse, die ungewöhnlich oder unerwartet sind.
Sollte das Schiff aus irgendeinem Grund behindert oder blockiert und somit gezwungen sein abzufahren oder nicht in der Lage sein, seine vorgegebene Route fortzusetzen, ist der Beförderer berechtigt, den Passagier entweder auf ein anderes Schiff oder mit dessen Zustimmung auf ein anderes Transportmittel zu verlegen, das in Richtung des Zielorts des Passagiers fährt.
Die Passagiere müssen die Abfahrtszeiten des Schiffes an jedem Hafen einhalten. Sollte ein Passagier das Schiff an einem der im Reiseplan der Kreuzfahrt aufgeführten Häfen verpassen, haftet der Beförderer in keinem Fall für ein solches Ereignis und ist auch nicht für die alternative Beförderung der Passagiere verantwortlich.
Der Beförderer akzeptiert keine unbegleiteten Minderjährigen unter 18 Jahren am Abreisetag, und Kinder dürfen das Schiff nicht ohne Begleitung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten betreten. An Bord müssen Kinder jederzeit unter der Aufsicht eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten bleiben und sind eingeladen, an den Aktivitäten an Bord oder an Landausflügen teilzunehmen, solange ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter anwesend ist. Kinder dürfen nicht an Bord des Schiffes bleiben, wenn der Elternteil oder Erziehungsberechtigte an Land geht.
Der Passagier verpflichtet sich, die Unternehmensstandards und -vorschriften des Beförderers sowie alle Anordnungen und Anweisungen des Kapitäns und der Offiziere des Schiffes einzuhalten.
Keine Tiere und/oder Haustiere sind an Bord erlaubt, mit Ausnahme von Tieren, die als Begleithilfen für Blinde zertifiziert sind.
Jegliche Ausgaben, einschließlich Geldbußen, Strafen, Gebühren oder anderer Kosten, die dem Beförderer infolge der Nichteinhaltung der Schiffsregeln oder -vorschriften oder der Vorschriften einer Regierung oder anderer Behörden durch den Passagier entstehen, sind vom Passagier nach Aufforderung vollständig an den Beförderer zu zahlen.
Jede Meinungsverschiedenheit und jedes Problem, das auf irgendeine Weise zwischen dem Passagier und dem Beförderer in Bezug auf die Beförderung aufgeworfen wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Durchführung der Beförderung und die Umsetzung dieser Bedingungen, unterliegt dem griechischen Recht, den Bestimmungen des Athener Übereinkommens und wird vor den Gerichten von Piräus, Griechenland, verhandelt, sofern der Beförderer nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
Weitere Geschäftsbedingungen sind bei Ihrem örtlichen Vertreter und der Eigentümergesellschaft erhältlich.
FUNDSACHEN
Sollten Sie feststellen, dass Sie während der Kreuzfahrt persönliche Gegenstände verloren haben, informieren Sie bitte sofort den Schiffsoffizier.
Alle verlorenen Gegenstände, die nach der Kreuzfahrt an Bord des Schiffes gefunden werden, werden an den Hauptsitz von „ATHENS SWIMMING CRUISES“ übergeben.
PREISBEDINGUNGEN
„ATHENS SWIMMING CRUISES“ behält sich das Recht vor, alle veröffentlichten Tarife ohne vorherige Ankündigung zu ändern, sei es durch eine Erhöhung oder eine Senkung. Wir behalten uns das Recht vor, auf jede bestehende Buchung oder neue Buchungen (ob vollständig bezahlt oder nicht) ohne vorherige Ankündigung einen Zuschlag für Treibstoff oder andere Angelegenheiten zu erheben. Darüber hinaus behalten wir uns das Recht vor, von Dritten auferlegte Treibstoff- oder andere Zuschläge weiterzugeben, ebenfalls ohne vorherige Ankündigung. Der Gast bleibt für alle anfallenden Steuern, Gebühren oder Zuschläge haftbar, die von staatlichen oder halbstaatlichen Stellen erhoben werden können.
STORNIERUNGSBEDINGUNGEN
– Vollständige Rückerstattung bis zu 24 Stunden vor Beginn des Erlebnisses (Ortszeit).